Montag, 29. April 2013

Wohnungssuche oder einmal nackig machen bitte

...natürlich mussten wir uns nicht nackig machen,
aber irgendwie kommt man sich schon ziemlich ausgezogen oder entblößt vor wenn man zu einer Wohnungsbesichtigung sein Bewerbung inklusive einem Aktenordner voll mit Führungszeugnissen, Gehaltsnachweisen, Arbeitsverträgen, Kontoauszügen etc. abzugeben hat.
So verteilt man mal ganz schnell an 20 potenzielle Vermieter alle Auskünfte mit denen diese dann bei Bedarf ohne Problem die Identität von einem annehmen könnten.
Neben Ausweiskopien, Auskunft über die eigene Liquidität und am besten noch einer Bestätigung des Arbeitgebers, dass dieser einen bis zum Ableben beschäftigt,
ist die Mindestanforderung, dass man mindestens das Dreifache der Warmmiete im Monat verdient.

Fragen stellen geht nicht, weil die Dame die die "Führung" macht keine Ahnung von dem Objekt hat.
Mehr als einmal kurz durchrennen ist auch nicht möglich, da ja hinter einem noch mindesten 100 andere Leute durch die Wohnungstür für eine Besichtig schälen.
Aber so eine Besichtigung kann einen dann bei Abschluss des Vertrages mal gut und gerne
einen glatten Tausender kosten. Das ist die Aufwandsentschädigung für die Dame die kurz die Wohnung aufgeschlossen hat und die restliche Zeit am Ausgang darauf gewartet hat dass die 100 Leutchen auch ja innerhalb der vorgegebenen halben Stunde durch sind.
Die Dame nennt sich Maklerin und kann ihre Daseinberechtigung vermutlich selbst nicht so recht erklären.
Nun ja.

Vor Abschluss des Vertrages muss man erst einmal drei weitere Schreiben unterschreiben.
Das eine dafür dass man natürlich gerne noch einmal 250 € dafür hinlegt dass der vertag überhaupt geschlossen wird...Aufwandsentschädigung nennt man so etwas. Fürs kopieren und so.
Dann dafür das man vor Ablauf einer 5 Jahres Frist die Wohnung nicht kündigen kann und einen der detailliert erklärt dass man für alle Reparaturen die innerhalb des genutzten Wohnraumes anfallen selbst aufkommen muss.

Halleluja, erklärt man sich zu all dem bereit dann darf man den Vertrag unterzeichnen.
Aber auch das nur wenn man die 250 € Aufwandsentschädigung, drei Netto Kaltmieten als Kaution, 2 netto Kaltmieten als Courtage und die erste Miete sofort und in Bar in kleinen nicht gekennzeichneten Scheinen vorlegt.
In unendlicher Dankbarkeit darüber dass man doch tatsächlich das Glück gehabt hat eine Wohnung bekommen zu haben, hat man sich natürlich gleich noch die komplette Renovierung inklusive Küchensanierung aufquatschen lassen.

Citty Chaos

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